Steuer auf Tabakwaren-Substitute

Ärgerlich, aber wahr

Seit 13.2.2023 dürfen in Deutschland alle Flüssigkeiten zum Dampfen nur noch mit Steuerbanderole verkauft werden: Liquids, Shake & Vape, Aromakonzentrate, Longfills, Nikotinshots und Base. Der Nikotingehalt spielt dabei keine Rolle.

Preiserhöhung aufgrund der Steuer

Die Preiserhöhung allein aufgrund der Tabakwaren-Substitut Besteuerung beträgt netto 16 Cent pro Milliliter Flüssigkeit. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer (ja genau, es wird die Steuer versteuert) ergibt sich:
10 ml    Flüssigkeit    + 1,90 €
100 ml  Flüssigkeit     + 19,- €

Dabei geht es nicht um die Flaschengröße, nur um den tatsächlichen Inhalt. Beispiele:
10 ml Aromakonzentrat in 120 ml Flasche > besteuert werden 10 ml
20 ml Aromakonzentrat in 60 ml Flasche > besteuert werden 20 ml
 
Dies sind nur Beispiele, allgemein gilt für alle zum Gebrauch in E-Zigaretten freigegebenen Flüssigkeiten unabhängig vom Nikotingehalt: 0,16 € x Inhalt in ml x 1,19 (MwSt) = Preiserhöhung durch die Tabakwaren-Substitut Steuer.

Hinzu kommen ggf. weitere Preiserhöhungen bedingt durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Hersteller sowie durch angestiegene Kraftstoffpreise, steigende Energiepreise und andere unerfreuliche weltpolitischer Ereignisse. 

Was nun?

Wir raten dringend davon ab, andere als für die Verwendung in E-Zigaretten überprüfte und freigegebene (und somit besteuerte) Substanzen zum Dampfen zu verwenden!
Im schlimmsten Fall kann es sogar nicht absehbare gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, da solche Produkte keine explizite Freigabe zum Dampfen haben und der Verbraucherschutz damit möglicherweise nicht gewährleistet ist. Außerdem wird dies nach unserem Kenntnisstand rechtlich als Steuerhinterziehung gewertet. 

Vielleicht ist der Umstieg auf eine weniger dampfintensive und damit auch weniger verbrauchsintensive E-Zigarette eine Option? Wir beraten Sie gerne!

Es gibt noch Hoffnung!

Gegen diese erheblich hohe Besteuerung dampfbarer Flüssigkeiten wurden von den großen Branchenverbänden Klagen eingereicht. Die EU hat einen Vorschlag über eine – erheblich niedrigere - einheitliche Versteuerung vorgelegt. Zudem gibt es inzwischen von mehreren Seiten politischen Gegenwind gegen diese Besteuerung.
Da kann und wird sich vermutlich noch so einiges bewegen, die Frage ist aktuell nur wie und wann, noch ist der Ausgang ungewiss und die großen Mühlen mahlen bekanntlich langsam... 

Die hier getroffenen Aussagen stellen unseren aktuellen Kenntnisstand der Sachlage (Stand 16.5.23) dar und sind nicht als rechtlich verbindliche Aussagen zu verstehen, für Fehler in der Wiedergabe der steuerrelevanten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
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