Handelskontor Astrid Höckbert
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Website aktualisiert am 22.04.2023

Flüssigkeiten zum Dampfen

Der Gesetzgeber hat 2017 beschlossen, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten in Einheiten zu maximal 10 ml abgegeben werden dürfen. 

 

Daraus haben sich folgende "neue" Produktgruppen ergeben:

Gebrauchsfertige Liquids

Abgefüllt in Einheiten zu maximal 10 ml Inhalt, ohne Nikotin oder mit unterschiedlichen Nikotinstärken erhältlich.

Dies sind die einzigen aromatisierten, zum Dampfen vorgesehenen Flüssigkeiten, welche direkt in die E-Zigarette gefüllt werden können.

Ausnahmslos alle anderen Verkaufseinheiten sind sozusagen DIY, Sie müssen erst durch Ergänzung weiterer Flüssigkeiten fertiggestellt werden, bevor diese zum Dampfen geeignet sind.

Hier folgt eine Übersicht möglicher Varianten, wobei die Bezeichnungen nicht genormt sind und deshalb leider weder vom Handel noch von den Nutzern 100%ig klar und eindeutig angewandt werden. Wir versuchen hier, ein bisschen Licht in das verbale Durcheinander zu bringen.

 

Shake & Vape

Andere Bezeichnungen: überdosiertes Liquid, Shortfill, overdoosed Liquid, DIY Liquid, S+V

Die Flaschen sind fast vollständig gefüllt, meist ist genau noch soviel Platz in der Flasche, dass 1 - 2 Nikotinshots ergänzt werden können, beim Kauf sind die Flaschen nikotinfrei. Natürlich kann auch die gleiche Menge nikotinfreie Basisflüssigkeit ergänzt werden. Wichtig ist nur: nicht pur dampfen, es muss noch etwas eingefüllt werden.
Dann schütteln und direkt dampfen - eben Shake und Vape.
Es ist keine Reifezeit erforderlich.

Die maximal mögliche Nikotinstärke beträgt i.d.R. ca. 3mg/ml.

 

Longfill Aromen

In den Flaschen ist nur wenig Flüssigkeit enthalten oder es befindet sich eine kleine gefüllte Flasche in der großen Flasche. In beiden Fällen handelt es sich bei der Flüssigkeit um Aromakonzentrat, welches keinesfalls unverdünnt gedampft werden darf! Ist immer nikotinfrei.
Die Flasche mit der gewünschten Anzahl Nikotinshots und Basis bis oben auffüllen, schütteln und nach Herstellerangabe reifen lassen. Manche brauchen Reifezeit, andere nicht. Das ist sehr unterschiedlich.

Es sind durch Zugabe mehrere Nikotinshots auch hohe Nikotindosierungen möglich, präzise Angaben über die maximal mögliche Stärke finden Sie beispielsweise in der Artikelbeschreibung in unserem Online-Shop.

 

Aromakonzentrate

Kleine, vollständig gefüllte Flaschen. Es handelt sich um Aromakonzentrat, welches keinesfalls unverdünnt gedampft werden darf! Ist immer nikotinfrei.
Die Dosierempfehlung gibt der Heststeller vor, zum Anmischen wird eine leere große Flasche benötigt und die benötigte Menge an Aroma muss ggf. abgemessen werden (Spritze, Messbecher). Die Dosierungsempfehlung der Hesteller bitte einhalten, sonst entfaltet sich nicht der gewünschte Geschmack!
So gut wie alle diese Aromakonzentrate benötigen Reifezeit, die Dauer ist hersteller- und sortenabhängig und unterschiedlich.
Dies ist die Günstigste, aber auch die umständlichste Möglichkeit an Liquid zu kommen.

Was zur Fertigstellung (noch) nicht gebrauchsfertiger Flüssigkeiten außerdem benötigt wird:

 

Base

Andere Bezeichnungen: Basis, Basisflüssigkeit.

Bestehend aus Pflanzlichem Glycerin (VG), Propylengycol (PG) und ggf. Wasser in veränderlichen Anteilen.
Zum Selbstherstellung von Liquid aus Aromakonzentrat und zum Auffüllen von Longfill Aromen. Oder zum auffüllen für Shake&Vape Liquids, die nikotinfrei bleiben sollen.
Weitestgehend geschmacksneutral, kann auch pur gedampft werden.
Ist immer nikotinfrei.

 

Nikotin-Shot

Andere Bezeichnungen: Nik-Shot, Nikshot, Nikotinshot, Salzshot, Niksalz-Shot

Abgefüllt in Einheiten zu 10 ml. Die maximal enthaltene Nikotindosierung beträgt maximal 20mg/ml, je nach Sorte in unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung: normal, Salz, Hybrid. Zur Ergänzung von Shake&Vape, Longfill oder Aromakonzentrat mit Nikotin.

Es heißt, Nikotinsalz soll schneller vom Körper aufgenommen werden und weniger Kratzen im Hals verursachen, allerdings sei der bei EX-Rauchern beliebte Throat-Hit auch nicht ganz so ausgeprägt. 

Fertig befüllte Pods und Cartridges, auch Einweg Vape Pens, dürfen nicht mehr als 2 ml Inhalt enthalten.

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