Handelskontor Astrid Höckbert
Handelskontor Astrid Höckbert

Website aktualisiert am 22.04.2023

Infos zur Besteuerung

dampfbarer Flüssigkeiten

Jetzt ist es soweit: ab 13.2.2023 dürfen alle Flüssigkeiten zum Dampfen nur noch mit Steuerbanderole verkauft werden, denn die Übergangsfrist des am 1.7.2022 in Deutschland in Kraft getretenen Gesetzes zur Besteuerung ist abgelaufen.

Die Höhe der Steuer beträgt netto 16 Cent pro Milliliter Flüssigkeit, alle betroffenen Produkte tragen jetzt eine Steuerbanderole.

 

Betroffen sind alle zum Gebrauch in E-Zigaretten vorgesehenen Flüssigkeiten: Liquids, Shake & Vape, Aromen, Longfills, Nikotinshots und Base. Der Nikotingehalt spielt keine Rolle.

 

Preiserhöhung

Die Preiserhöhung allein aufgrund dieser Besteuerung einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer (ja genau, es wird die Steuer versteuert) beträgt:

10 ml Liquid oder Nikotinshot    + 1,90 €

100 ml Base    + 19,- €

Es geht nicht um die Flaschengröße, nur um den Inhalt. Beispiele:
10 ml Aromakonzentrat abgefüllt in 120 ml Flasche > besteuert werden 10 ml
20 ml Aromakonzentrat abgefüllt in 60 ml Flasche > besteuert werden 20 ml

 

Dies sind nur Beispiele, allgemein gilt für alle zum Gebrauch in E-Zigaretten vorgesehenen Flüssigkeiten unabhängig vom Nikotingehalt: 

0,16 €  x  Inhalt in ml  x  1,19 (MwSt) = Preiserhöhung durch zusätzliche Steuer.

 

Hinzu kommen ggf. weitere Preiserhöhungen bedingt durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Hersteller sowie durch angestiegene Kraftstoffpreise, steigende Energiepreise und andere unerfreuliche weltpolitischer Ereignisse. 

 

Was nun?
Wir raten dringend davon ab, andere als für die Verwendung in E-Zigaretten freigegebene (und somit besteuerte) Substanzen zum Dampfen zu verwenden!
Dies wird nach unserem Kenntnisstand rechtlich als Steuerhinterziehung gewertet. Im schlimmsten Fall kann es außerdem nicht absehbare gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, da solche Produkte keine explizite Freigabe zum Dampfen haben und der Verbraucherschutz damit möglicherweise nicht gewährleistet ist. 

 

Es gibt noch Hoffnung

Gegen diese erheblich hohe Besteuerung dampfbarer Flüssigkeiten wurden von den großen Branchenverbänden Klagen eingereicht. Gleichzeitig denkt die EU über eine – erheblich niedrigere - einheitliche Versteuerung nach. Zudem gibt es inzwischen von mehreren Seiten politischen Gegenwind gegen diese Besteuerung.
Da kann und wird sich vermutlich noch so einiges bewegen, die Frage ist aktuell nur wie und wann, noch ist der Ausgang ungewiss und die großen Mühlen mahlen bekanntlich langsam... 

Das stellt unseren aktuellen Kenntnisstand der Sachlage (Stand 13.2.23) dar und ist nicht als rechtlich verbindliche Aussage zu verstehen, für Fehler in der Wiedergabe der steuerrelevanten Informationen übernehmen wir keine Haftung.

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