Der Jugendschutz | Altersverifizierung


Bitte in jedem Fall vor dem Verkauf prüfen, ob ein Kunde bereits volljährig ist oder nicht.
Im Zweifel IMMER original Lichtbildausweis (muss Lichtbild, Name und Geburtsdatum enthalten) zeigen lassen – Fotos auf dem Handy reichen NICHT!

Wenn einer noch nicht 18 ist, und ein Elternteil für ihn einkauft, dann muss auch das Elternteil bezahlen und die Ware raustragen. Es darf nicht das Geld und schon gar nicht die Bankkarte von Minderjährigen genommen werden!
Es ist auch nicht möglich, dass jemand anderes mit der Karte eines Minderjährigen in dessen Auftrag bezahlt. Nur der Volljährige darf kaufen und muss selbst mit seiner eigenen Karte oder aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen. Was vor dem Laden passiert, können wir natürlich nicht beeinflussen, aber wenn wir es sehen, geht das nicht!

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob jemand etwas online oder sonstwie bestellt oder reserviert hat - er könnte ja jemand anderen zum Abholen geschickt haben.
Auch in diesen Fällen immer die Volljährigkeit sicherstellen und im Zweifel den Ausweis zeigen lassen!